Informationen

Zuweisung zur Physiotherapie

In Österreich ist eine ärztliche Verordnung Grundvoraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung. Sie bekommen sie entweder von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.

Sollten Sie sich für eine präventive physiotherapeutische Behandlung entscheiden, ist dies auch ohne Zuweisung möglich.

Bewilligung durch die Krankenkasse

Damit die Rückerstattung des jeweiligen Kassentarifs auch gesichert ist, muss die Zuweisung zur Physiotherapie von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Gerne übernehmen wir diese Formalität für Sie.

Behandlungskosten

Die Kosten orientieren sich grundsätzlich an der Dauer und der jeweiligen Behandlungsart. Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach Versicherungsträger.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Ende der Behandlungsserie. Reichen Sie diese samt Zahlungsbestätigung und der bewilligten Therapieverordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Restkosten können durch eventuelle Zusatz- oder Unfallversicherungen gedeckt sein.

Terminvereinbarung

Wir ersuchen Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.

Sie erreichen uns unter +43 5672 67172.

Wenn wir nicht ans Telefon gehen können, sprechen Sie bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Wenn Sie uns Name und Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie umgehend zurück.

Sollten Sie eine Physiotherapie nach einer Operation oder Gips- oder Schienenabnahme benötigen, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Terminvereinbarung, um die Rehabilitationszeit so kurz wie möglich zu halten.

Vereinbarte Termine sind verbindlich und genau einzuhalten. Im Falle einer Verhinderung ersuchen wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Frei gewordene Termine können wir so an andere Patienten weitergeben. Bitte beachten Sie, dass wir nicht oder zu spät abgesagte Termine verrechnen müssen.